6/07/2025

Paragraph 188 StGB - Gewichtung und Missbrauch

Paragraph 188 StGB

"(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.

(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Habe den für die bessere Verständlichkeit einfach mal rauskopiert, what the fuck? Ich meine wir müssen nicht über Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung reden, das ist strafbar und auch völlig okay so. Da ist es meiner Meinung nach auch völlig egal, ob, wie und wen es trifft, jeder hat das Recht so einen kommunikativen Griff ins Klo anzuzeigen und wer so was macht hat mit Strafe zu rechnen. Einzelfälle sind natürlich wieder eine andere Sache, Entschuldigungsangebote sind in meinen Augen strafmildernd zu bewerten, etc. ist hier gar nicht das Thema.

Im 188er geht es ja nun darum, dass explizit Politiker geschützt werden, wobei der wichtigste Passus wohl ist, dass die benannte Tat im Umfang geeignet ist sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren. Und ist das nicht genau die Verantwortung eines Politikers, sich gegen den vielleicht auch entgleisten Widerstand so stark aufzustellen, dass sein Wirken nicht von einem "Sie Scheiss-Arschloch!" so weit erschüttert werden sollte, dass er nicht mehr seiner "Arbeit" (Wirken) nachgehen kann? Ich frage für einen Freund? Im Ernst, ich bin zwar keine öffentliche Person, A-Bär wenn ich mich jedes Mal, wenn ich irgendwo meine Meinung vertrete von 20 Leuten, die mich durchbeleidigen an meinem Wirken hindern ließe, dann hätte ich wohl den falschen Job, immerhin kann man ein höfliches Arschloch hier und da durchaus gebrauchen, um sich bewusst zu machen, dass man nicht über den Dingen steht. Alles, was natürlich wirklich in die Richtung geht, die dann wirklich das öffentliche Wirken einschränken, kann man das in meinen Augen schon so machen. Allerdings würde ich den Damen und Herren und All-In-Between Politikern mal empfehlen sich ein Trikot anzuziehen und mal über einen Dorffußballplatz zu rennen, da kriegste in 90 Minuten so viel Hatespeech, das reicht für langjährige Therapien, wenn du das nicht abkannst. Und wie muss sich das erst für die Millionäre vor 80.000 Leuten anfühlen. Also, weiß nicht, wieviel Mimimi dabei ist und wieviel davon Echo nicht vertragen ist... in general halt!

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